Steuerberatung für Kindergärten mit aust und partner - Steuerberater und Rechtsanwaltskanzlei

... steht für eine optimale Interessenvertretung ihrer Mandanten, für Transparenz und Flexibilität. Ob klassische Steuerberatung oder innovative betriebswirtschaftliche Beratungs- und Serviceleistungen – eine zukunftsorientierte strategische Ausrichtung ist uns wichtig. Dabei stets im Fokus: die persönlichen und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten. Nur so er­zielen wir, gemeinsam mit Ihnen, eine größtmögliche Kundenzufriedenheit.

Basis unseres Erfolgs: Neben hoher fachlicher Kompetenz, setzen wir auf die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Zudem ist unsere Steuerkanzlei in ein Netzwerk spezialisierter Part­ner eingebunden – Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer sowie externe Fachbe­rater. Das schafft Flexibilität für individuelle Lösungen und bestmögliche Entscheidungs­sicherheit für unsere Mandanten.

 

Steuererklärungen, Steuerbescheidprüfungen

 

Wie Sie sicher schon bei der Beantragung der Gemeinnützigkeit erfahren haben, bedarf es besonderer Kenntnisse, um vor den Finanzämtern sicher aufzutreten. Unsere Kenntnisse setzen wir gern für Sie ein, um Sie vor den Finanzämtern zu vertreten insbesondere bei der Erstellung der Steuererklärungen und der Steuerbescheidprüfung. Die Steuerbescheide ergehen für Sie regelmäßig in Form sogenannter Freistellungsbescheide, woraus sich auch die Berechtigung ergibt, Zuwendungsbescheinigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.
 

 

Finanzbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung

 

Aus den Grundaufzeichnungen wird die Finanzbuchhaltung und aus der Finanzbuchhaltung der Jahresabschluss erstellt. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und je nach Größe der Gesellschaft auch aus einem Anhang. Der Jahresabschluss ist mit dem Datum der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung beim elektronischen Bundesanzeiger in Köln offenzulegen oder je nach Größe der Gesellschaft zu hinterlegen. Der Jahresabschluss ist zudem nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die Finanzverwaltung elektronisch zu übertragen.  
 

 

Geschäftsbücher

 

Kitaträger in der Rechtsform der UG/ GmbH haben Geschäftsbücher zu führen. Diese sind üblicherweise das Kassenbuch, Bankbuch, Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsbuch. Diese Geschäftsbücher zählen zu den Grundaufzeichnungen der Gesellschaft. Für diese Geschäftsbücher sowie die entsprechenden Belege gilt die zehnjährige Aufbewahrungsfrist in lesbarer Form. Bei der Einrichtung dieser Geschäftsbücher, insbesondere bei der Möglichkeit, die Geschäftsbücher online zu führen, unterstützen wir Sie gern. Das Führen der Geschäftsbücher online ermöglicht es, aus diesen Büchern einen Datentransfer mit dem Steuerberater zu erstellen.
 

 

Forderungsmanagement und Mahnwesen

 

Die zuständige Landesverwaltung leistet an die Kitaträger pro Kind einen bestimmten Geldbetrag nämlich die Betriebskosten im Sinne des § 22 KitaFöG des Landes Berlin unabhängig von den tatsächlichen Kosten des Kitaträgers. Von diesem Betrag haben die Eltern jedoch den durch Kostenbescheid festgesetzten Eigenanteil zzgl. des Geldbetrages für die Verpflegung an den Kitaträger zu entrichten. Für die Geltendmachung dieses Betrages ist der Kitaträger selbst verantwortlich. Das bedeutet für den Träger, dass er getrennt nach Monaten zu den entsprechenden Forderungen die Zahlungen erfasst und die Fehlbeträge bei den Eltern geltend macht.  
 

 

Personalbuchhaltung und Personaleinsatzplanung

Nach § 11 KitaFöG des Landes Berlin ist die Förderung der Kinder in den Tageseinrichtungen durch ausreichendes sozialpädagogisches Fachpersonal sicherzustellen. In der vorgenannten Vorschrift ist auch die konkrete Personalbemessung in Abhängigkeit vom Alter und des Betreuungsumfanges des Kindes geregelt. Der tatsächliche Personaleinsatz muss der Kitaaufsichtsbehörde mitgeteilt werden und darf von den in § 11 KitaFöG vorgeschriebenen Schlüsseln, nur unwesentlich unterschritten werden.

Daher gilt, in Erfüllung der Vorschriften des § 11 KitaFöG, der Personaleinsatzplanung ein besonderes Augenmerk des Kitaträgers. Bei dieser Planung unterstützen wir Sie gern. Ferner übernehmen wir die Personalbuchhaltung. Anhand der Personalbuchhaltung werden die Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge für Ihre Mitarbeiter durch uns ermittelt. Sie erhalten die Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter sowie die sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerlichen Anmeldungen, mit dem Hinweis auf die zu leistenden Zahlungen.


 

Durch die Ausführung der Arbeiten bei aust und partner haben Sie viele Vorteile:

  • Minimieren Ihrer Steuerrisiken hinsichtlich Vorsteuern und Umsatzsteuern, Ihre Belege werden zeitnah geprüft.
  • Vermeidung von Säumniszuschlägen – rechtzeitige Mitteilung von Zahlungsverpflichtungen.
  • Vermeidung von Verspätungszuschlägen – steuerliche Fristen werden eingehalten.
  • Sie haben Sicherheit, dass die Zahlen stimmen – Verbuchung erfolgt durch Fachkräfte.
  • Eine Steuerprüfung steht an – Ihre tatsächlichen Rechtsansprüche sind nachhaltig gesichert.
  • Die Steuerfahndung kommt – Steuerberater und Rechtsanwälte verfügen über ein Zeugnisverweigerungsrecht.
  • Abweichende Steuerfestsetzung – 65,7% aller Einsprüche wurden 2008 zugunsten des Mandanten entschieden.
  • Branchenvergleich – jederzeit möglich durch unser Rechenzentrum, die DATEV e.G.
  • Rating-Einstufung – bessere Kreditkonditionen durch aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen.
  • Zukünftige Entwicklung – Wir erstellen mit Ihnen Planzahlen für das Folgejahr.
  • Empfehlungsnetzwerk - Wir verschaffen Ihnen Kontakte, die sich lohnen.
  • Vertretung der Steuerberater ist gewährleistet – Sie können immer einen Steuerberater ansprechen.
  • Die Möglichkeiten der Steuer-, Rechts- und Gestaltungsberatung sind für Sie existent.
  • Zahlungsverzug - gerichtliches und außergerichtliches Forderungsmanagement.
  • Sie können sich entspannt Ihren Kernaufgaben widmen.


Steuerberater aust und partner
in der Beratungsresidenz

Markstraße 45
13409 Berlin-Reinickendorf

Telefon: (030) 33 988 599 0
Telefax: (030) 88 66 87 65
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Webseite: www.austundpartner.de 

 

Kitagruendung.info ist ein Projekt der

Steuerberater aust und partner

Aroser Allee 66, 13407 Berlin 


Tel.: (030) 88 66 87 0
Fax: (030) 88 66 87 65
eMail:  empfang@stb-aust.de

 

>> Impressum

Netzwerkpartner von kitagruendung.info

Dr. Antje Lichtenstein
Psychologische Fachberatung für Kindertagesstätten


VEST Rechtsanwälte LLP
Lars Ihlenfeld & Holger Klaus