Objektsuche
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Die Objektsuche stellt auf Grund der schwierigen Immobilienlage eine der größten Herausforderungen dar. Mit unserem Service „Kita-Immo“ unterstützen wir Sie bei der Suche.
Die Kita-Aufsicht kann die Betriebserlaubnis für die Kita nur erteilen, wenn das Kitaobjekt allen Anforderungen Stand hält. Als Kitaobjekt kommen eigene (gekaufte) Immobilien aber auch gemietete Immobilien in Betracht. Die Immobilien sind regelmäßig Gewerbeimmobilien, welche baurechtlich eine Sondernutzung darstellen.
Die Anforderungen an die Immobilie richten sich nach Landesrechtlichen Bestimmungen. Die landesrechtlichen Bestimmungen geben vor, wie viel pädagogische Nutzfläche pro Kind gewährleistet sein muss, welche Anforderungen an den Schallschutz, die Helligkeit des Raumes, die Fluchtwege, die Größe der Garderobe, die Anzahl der WC´s pro Kinder und auch ab wie vielen Kindern wie viel Außenfläche zur Verfügung zu stehen hat. Nicht zu vergessen sind Brandschutzkonzepte. Daher gilt auch hier die Formel, umso größer die Kita umso größer die Immobilie.