27 Mai.2015

Korrektur bei der Früheinschulung

Seit 2005 sind Berliner Kinder bereits mit fünf Jahren schulpflichtig - sehr zum Ärger der Opposition und der betroffenen Eltern. Nunmehr wurde eine flexiblere Regelung gefunden, die Eltern mehr Mitspracherecht einräumt.



Mit fünf in die Schule
In keinem anderen Bundesland sind Kinder so früh schulpflichtig wie in Berlin. Während sie in den anderen Bundesländern bis zum Alter von sechs Jahren den Kindergarten besuchen dürfen, gilt für die kleinen Berliner eine verpflichtende Schulpflicht ab fünf. Sie müssen in dem Jahr, in dem sie ihren sechsten Geburtstag feiern, in die Schule, egal, ob sie schon im Januar oder erst im Dezember geboren wurden. Eltern liefen gegen die Früheinschulung Sturm. Zahllose Anträge auf spätere Einschulungen waren die Folge. Diejenigen, die schon ab dem Alter von fünf die Schule besuchten, wiederholten auffallend oft die zweite Klasse. Eltern und Bildungsexperten forderten deshalb, das Alter für den Schuleintritt wieder anzuheben. Außerdem sollte es den Eltern leichter gemacht werden, ihr Kind auf Wunsch zurückstellen zu lassen. Bislang ist das ein kompliziertes, bürokratisches Verfahren, das die Eltern durchlaufen müssen.

Bessere Frühförderung erwartet
Als Grund für den frühen Schulbeginn wurde einst der hohe Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund genannt. Viele dieser Kinder beherrschten die Grundkenntnisse der deutschen Sprache bei Schuleintritt nicht. Der Besuch von Kindergarten oder Kindertagesstätte kann gesetzlich nicht vorgeschrieben werden. Deshalb hatte die SPD seinerzeit beschlossen, das Schuleintrittsalter generell zu senken, um den betroffenen Kindern eine frühere und bessere Förderung zu ermöglichen.

Rücknahme der Früheinschulung
Bei Eltern und Erziehern sowie der Opposition stieß die neue Regelung auf großen Widerstand. Vor allem wurde bemängelt, dass kaum möglich war, sehr junge Kinder zurückstellen zu lassen, weil sie möglicherweise noch nicht schulreif waren und ihnen ein Verbleib im Kindergarten gut getan hätte. Aufgrund vieler Beschwerden und Einwände wurde nun die alte Regelung korrigiert. Künftig werden auch die Berliner Kinder erst mit sechs schulpflichtig. Gelten soll die neue Verordnung ab dem Schuljahr 2017/2018. Ab dann dürfen die kleinen Berliner ein Jahr länger im Kindergarten bleiben. Eine flexible Regelung für die Jahrgänge 2016 und 2017 ermöglicht es Eltern, ihre Sprösslinge auf Wunsch ein Jahr zurückstellen zu lassen. Eine weitere Prüfung ist nicht vorgesehen, es zählt allein der Elternwille. Nicht nur die Berliner Eltern auch der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) begrüßte die neue Regelung, mit der dem Elternwunsch wieder eine größere Beachtung eingeräumt wird.

 

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